Luftverkehr-Änderungsprotokoll · BBl 2026 624

Ingress

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr Abgeschlossen am 2. März 2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft, im Folgenden «Schweiz», und die Europäische Union, im Folgenden «Union», im Folgenden «Vertragsparteien», Gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr, geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 1999, das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (im Folgenden «Abkommen»), in Anerkennung der entscheidenden Bedeutung der Zivilluftfahrt für die Schaffung von Verkehrsverbindungen für Fluggäste, Fracht und Postsendungen, in der Erwägung, dass zwischen den Vertragsparteien ein umfassendes bilaterales Paket, einschliesslich des Institutionellen Protokolls zu diesem Abkommen, vereinbart wurde, um die beiderseitigen Beziehungen in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt, zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, unter Bekräftigung des gemeinsamen Bekenntnisses der Vertragsparteien zu einer sicheren, wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und innovativen Zivilluftfahrt im Rahmen des umfassenden bilateralen Pakets zwischen den Vertragsparteien, sind wie folgt übereingekommen:

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