Luftverkehr-Änderungsprotokoll · BBl 2026 624

Anlage, Art. 12

Anlage: Anhang A Vorrechte und Befreiungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 12

(entspricht Artikel 17 des Protokolls (Nr.7)) Die Vorrechte, Befreiungen und Erleichterungen werden den Beamten und sonstigen Bediensteten der Agentur ausschliesslich im Interesse der Agentur gewährt. Die Agentur hat die Befreiung eines Beamten oder sonstigen Bediensteten in allen Fällen aufzuheben, in denen dies nach ihrer Auffassung den Interessen der Agentur nicht zuwiderläuft.

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