BB Gesundheit · BBl 2026 635

Parlamentsgesetz, Art. 147a

Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

2 Er unterbreitet ihr einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über den Stand der Beziehungen zur Europäischen Union; er geht darin insbesondere auf die Umsetzung der in den nachstehenden Abkommen enthaltenen institutionellen Bestimmungen ein:

g. Abkommen vom 2. März 2026 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Gesundheit.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.