VK Migration · BBl 2026 640

Art. 1

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

1 Im Rahmen des Schweizer Beitrags zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU wird für den Bereich der Migration für die Jahre 2030– 2036 ein Verpflichtungskredit von 273,42 Millionen Franken bewilligt.

2 Die einzelnen Verpflichtungen können vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2036 eingegangen werden.

3 Die Freigabe der Mittel aus dem Verpflichtungskredit nach Absatz 1 erfolgt durch den Bundesrat.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.