VK Kohäsion 2030–2036 · BBl 2026 639

Art. 1

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

1 Im Rahmen des Schweizer Beitrags zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU wird für den Bereich der Kohäsion für die Jahre 2030– 2036 ein Verpflichtungskredit von 2005,08 Millionen Franken bewilligt.

2 Die einzelnen Verpflichtungen können vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2036 eingegangen werden.

3 Der Bundesrat kann den Betrag von 100 Millionen Franken zwischen dem Verpflichtungskredit nach Absatz 1 und dem Verpflichtungskredit für die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im Bereich der Kohäsion verschieben.

4 Die Freigabe der Mittel aus dem Verpflichtungskredit nach Absatz 1 erfolgt durch den Bundesrat.

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