BB Parlamentarische Zusammenarbeit · BBl 2026 637

Art. 1

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

1 Das Protokoll vom 2. März 2026 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die parlamentarische Zusammenarbeit wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.