Erklärung hochrangiger Dialog · BBl 2026 643

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Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

Gemeinsame Erklärung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Einrichtung eines hochrangigen Dialogs über das umfassende bilaterale Paket und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union Abgeschlossen am 2. März 2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Europäische Union, Im Bewusstsein der engen gegenseitigen Beziehungen, die auf Nähe, gleichen Werten und einer gemeinsamen europäischen Kultur beruhen, sowie der Tatsache, dass ihre Volkswirtschaften in Bezug auf Handel und Investitionen eng miteinander verflochten sind, Im Bekenntnis zu dem gemeinsamen Ziel, zu dem reibungslosen Funktionieren und der Weiterentwicklung der umfassenden Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Schweiz beizutragen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen, Unter Hinweis auf die Gemeinsame Verständigung vom 27. Oktober 2023 zwischen Vertretern des Schweizerischen Bundesrates und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Absatz 7, Unter Begrüssung des im Dezember 2024 erfolgten Abschlusses der Verhandlungen über das umfassende bilaterale Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen, erklären, dass ein hochrangiger Dialog eingerichtet wird, der:

− unter dem gemeinsamen Vorsitz des für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen Kommissars und des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten geführt wird, − darauf abzielt, das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit in Bezug auf das ausgehandelte umfassende bilaterale Paket und eine mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zu fördern, − Fragen von gemeinsamem Interesse, insbesondere die Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt und Möglichkeiten zur Stärkung der Partnerschaft zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, erörtert und − regelmässig die Umsetzung des umfassenden bilateralen Pakets, die Arbeit der Gemischten Ausschüsse und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen evaluiert. Hochrangiger Dialog.

Gemeinsame Erklärung mit der EU Der hochrangige Dialog findet jährlich abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel statt, um die Fortschritte zu überprüfen und die zukünftige Zusammenarbeit zu besprechen. Der erste hochrangige Dialog findet innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten des umfassenden bilateralen Pakets statt; bei dieser Gelegenheit werden die detaillierten Modalitäten gemeinsam festgelegt.

Diese Gemeinsame Erklärung gilt unbeschadet der Einrichtung eines politischen Dialogs über aussen- und sicherheitspolitische Belange zwischen dem Hohen Vertreter der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik und dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, der separat behandelt wird. 2/3 Hochrangiger Dialog.

Gemeinsame Erklärung mit der EU Unterzeichnet in Bern am zweiten März zeitausendsechsundzwanzig in zweifacher Ausfertigung in französischer und englischer Sprache.

Für die Schweizerische Eidgenossenschaft:

Für die Europäische Union:

Guy Parmelin Ursula von der Leyen 3/3

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